Mit dem Erbfall entsteht für den Erben die Erbschaftssteuer. Der Anfall der Steuer ist vom Verwandtschaftsverhältnis bzw. der Ehe/Lebenspartnerschaft abhängig. Je nach Grad der Verwandtschaft/Ehe/Lebenspartnerschaft bestimmt das Erbschaftssteuergesetz verschieden hohe Freibeträge und Steuerklassen. Auch die Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände (bzw. die Übertragung von Vermögensgegenständen zu einer bestimmten Nutzung) z.Bsp. eines Familienheims, kann steuerlich privilegiert sein.
Wird Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, fällt nicht Erbschaftssteuer sondern Schenkungssteuer an.
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Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen sind grundsätzlich zu versteuern nach dem persönlichen […]
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Mit Urteil vom 12.07.2018 hatte der BGH (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass den Erben […]
Das Landgericht Neuruppin hatte mit Urteil vom 05.05.2017 (Az: 5 O 265/15) über die Frage […]
Wir laden Sie herzlich zum Expertenvortrag „Vermögensgestaltung, bleiben Sie nicht passiv!“ am 10. Januar 2017 […]
Q Logo - das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz und Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper haben sich deshalb dazu entschlossen, neben der Ihnen als Fachanwälte obliegenden Fortbildungsverpflichtung auch die durch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Verleihung des Q-Logos geforderten Nachweise zu erfüllen und hierdurch eine hohe Qualifikation sicherzustellen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätssicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.
Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmäßig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper
Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtanwaltskammer: www.brak.de