Unter der Verfügung von Todes wegen ist ein Rechtsgeschäft eines Menschen zu verstehen, mit dem dieser bestimmt, was nach seinem Ableben mit seinem Vermögen geschehen soll.
Die bekannteste Verfügung von Todes wegen ist das Testament.
Das Gesetz verwendet den Begriff der Verfügung von Todes wegen uneinheitlich. Zum einen wird hierunter die einzelne Regelung/Anordnung verstanden, zum andern aber auch die Gesamtheit der Anordnungen des Erblassers.
Zu unterscheiden ist weiter zwischen einseitigen Verfügungen und vertraglichen Verfügungen. Einseitige Verfügungen, wie etwa im Testament, können jederzeit durch den Erblasser geändert werden. Bei vertraglichen Verfügungen, wie etwa im Erbvertrag, bedarf es zur Änderung der Zustimmung des Vertragspartners oder eines gesetzlichen Grundes.
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