Ehegatten haben ein gesetzliches Erbrecht. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) wird der Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ¼ erhöht. Mit dieser Erhöhung wird der Zugewinnausgleich, der bei Beendigung des Güterstands entsteht, pauschal abgegolten.
Der Ehegatten kann aber auch verlangen, dass der Zugewinn in der tatsächlich angefallenen Höhe ermittelt und ausgezahlt wird. Dies erfolgt durch Ausschlagung der Erbschaft.
In diesem Fall erhält der Ehegatte den konkreten Zugewinnausgleich und seinen Pflichtteil aus der Erbschaft, wobei der Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs vom Wert des Nachlasses in Abzug zu bringen ist.
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