Pflichtteilsrecht: Reichweite des Auskunftsanspruchs

Pflichtteilsrecht: Reichweite des Auskunftsanspruchs

Zur Vorbereitung eines Zahlungsanspruchs steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Auskunftsanspruch zu. Dabei hat der Auskunftsverpflichtete ein vollständiges Verzeichnis der Erbschaft zu erstellen, das sich auf das Datum des Erbfalls beziehen muss. Weiter besteht ein Anspruch auf Auskunft über Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre vor dessen Tod.

Das OLG Karlsruhe hatte mit Urteil vom 18. Juni 2014, Az. 9 U 147/13, über die Frage zu entscheiden, wie weit der Auskunftsanspruch reiche. Der Pflichtteilsberechtigte hatte Auskunft auch über die Kontenbewegungen der  zum Nachlass gehörenden Konten der letzten 10 Jahre gefordert.

Das OLG Karlsruhe entschied hierzu, dass es für diese Auskunft keine rechtliche Grundlage gäbe. Der Auskunftsanspruch sei auf den Stichtag begrenzt.

Soweit der Erblasser in den letzten 10 Jahren Beträge von seinem Konto zum Zwecke der Schenkung abgehoben habe, ergäbe sich die Auskunftspflicht des Erben bereits aus der Auskunftspflicht hinsichtlich von Schenkungen. Ein weitergehender Auskunftsanspruch sei nicht erforderlich.